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Silvesterfeuerwerk – Wichtige Hinweise der Polizei

Kurz vor dem Jahreswechsel verzeichnet die Polizei vermehrt Notrufe wegen unzulässigem Feuerwerk und lauten Knallgeräuschen. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern erfordert Verantwortung: Diese dürfen nur vom 31. Dezember, 00:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr gezündet werden. Nur lizenzierte Händler dürfen Feuerwerk verkaufen, und geprüfte Artikel tragen eine Registriernummer und das CE-Zeichen. Die Verwendung in der Nähe von Krankenhäusern und anderen sensiblen Bereichen ist verboten. Bei Verletzungen wie Verbrennungen ist sofortige medizinische Hilfe erforderlich.