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Silvesterfeuerwerk – Wichtige Hinweise der Polizei

Kurz vor dem Jahreswechsel verzeichnet die Polizei vermehrt Notrufe wegen unzulässigem Feuerwerk und lauten Knallgeräuschen. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern erfordert Verantwortung: Diese dürfen nur vom 31. Dezember, 00:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr gezündet werden. Nur lizenzierte Händler dürfen Feuerwerk verkaufen, und geprüfte Artikel tragen eine Registriernummer und das CE-Zeichen. Die Verwendung in der Nähe von Krankenhäusern und anderen sensiblen Bereichen ist verboten. Bei Verletzungen wie Verbrennungen ist sofortige medizinische Hilfe erforderlich.

In der festlichen Jahreszeit, besonders zu Silvester, erfreuen sich viele Menschen an den bunten Feuerwerken und genießen das damit verbundene Spektakel. Die Polizei möchte jedoch auf die Wichtigkeit von Sicherheit und Verantwortung im Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen. Diese dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember um 00:00 Uhr bis zum 1. Januar um 24:00 Uhr gezündet werden. Die Sicherheitsbehörden weisen eindringlich darauf hin, dass der Verkauf von Feuerwerksartikeln ausschließlich durch lizenzierte Händler gestattet ist. Die Verwendung von illegalen oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann nicht nur zu ernsthaften Verletzungen führen, sondern auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Geprüfte Feuerwerkskörper sind durch eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen, ergänzt durch die Kennnummer der Prüfstelle, gekennzeichnet. Feuerwerksartikel, die diese Kennzeichnung nicht aufweisen, dürfen weder verkauft noch gezündet werden.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Pyrotechnik in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern bundesweit verboten.

Bei ernsthaften Verletzungen, wie Verbrennungen oder schweren Weichteil- und Handverletzungen, ist es wichtig, dass die Betroffenen sofort medizinische Hilfe suchen. Sollte es zu einem Abreißen von Fingern oder Fingerteilen kommen, ist es entscheidend, diese sorgfältig zu bergen und in einer Klinik vorzuzeigen – sie sollten sauber und kühl aufbewahrt werden, jedoch nicht auf Eis.

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