Aufatmen für Katzenbesitzer in Kaufering, vorerst wird es keine Kastrations- und Registrierungspflicht für die Fellnasen geben. Darauf einigte sich am Mittwoch Abend der Kauferinger Marktgemeinderat einstimmig.
Um das Leid und die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen zu lindern, verabschiedete der Landkreis Landsberg am Lech bereits am 28.07.2023 die “Katzenschutzverordnung“. Diese ist bisher in vier Landkreisgemeinden umgesetzt worden. Durch Kastration und Registrierungspflicht soll dem unkontrollierten Zuwachs von Katzen und das damit verbundene Tierleid eingedämmt werden. Der Marktgemeinderat Kaufering beschäftigte sich in der Sitzung von Mittwoch mit der Frage, ob auch Kaufering der Katzenschutzverordnung beitreten solle.
Generell sieht die Verwaltung derzeit keine Probleme mit herumstreunenden Katzen im Marktbereich. Die Pflicht zur Registrierung der Katzenhalter sei daher unverhältnismäßig. Grundsätzlich können Fundtiere auch weiterhin beim Tierheim Landsberg abgegeben werden, an welches der Markt auch weiterhin jährlich einen finanziellen Beitrag leistet. Auch könne die Marktgemeinde in Zukunft der Katzenschutzverordnung beitreten, sofern es Probleme mit einer Zunahme von streunenden Katzen gäbe.
Somit stimmte der Marktgemeinderat einstimmig dafür, die Katzenschutzverordnung des Landkreises in Kaufering – vorerst – nicht einzuführen.
Katzenbesitzer können somit vorerst aufatmen. Trotz allem macht eine freiwillige Kastration der Fellnasen, gerade aus Tierschutzgedanken, weiterhin Sinn.