Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen liegt bei den Grundstückseigentümern – darauf weißt die Marktgemeinde Kaufering in eine aktuellen Pressemeldung hin.
Verschneite Landschaften – an sich ein schöner Anblick. Frau Holle meinte es die letzten Tage im Süden Bayerns aber fast zu gut und so wurden neue Dezember-Rekorde gemeldet.
Auch im Landkreis Landsberg am Lech herrschte Ausnahmezustand. Die Räumfahrzeuge waren im Dauereinsatz und trotzdem konnten noch nicht alle Gehwege verkehrssicher geräumt werden. Auch manche Nebenstraßen sind noch nicht gut befahrbar.
Die Marktgemeinde möchten Sie deshalb an Ihre Räum- und Streupflicht als Grundstückseigentümer entlang Ihrer angrenzenden Gehwege erinnern. Besonders an die Anwohner von Schulwegen möchten wir dringend appellieren, dieser Streu- und Räumpflicht nachzukommen. Schülerinnen und Schüler sind sonst häufig gezwungen auf die Straße auszuweichen, weil der Gehweg noch nicht entsprechend geräumt wurde.
Auch auf die Gefahr durch überfrierende Nässe auf Straßen und Gehwegen oder durch Eisregen,wird hingewiesen, so das Rathaus weiter. Fußgänger müssen mit herabfallenden Eiszapfen und Dachlawinen rechnen. Wegen Schneebruchgefahr wird dringend empfohlen, Wälder und Baumgruppen zu meiden.
Aufgrund der schwierigen Wetterlage mit Schneemassen, Tauwetter und nächtlichem Frost besteht eine erhöhte Gefahrenlage. Der Markt Kaufering bittet dringend darum, die Warnhinweise zu beachten.
Für Fragen zum Räum- und Streudienst können Sie sich gerne an unser Ordnungsamt
unter Tel. 08191/664-104 wenden.