Weil eine Autofahrerin die Vorfahr eines anderen Fahrers im Kreisverkehr an der Realschule missachtet hatte, kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.
Zur Unfallzeit befuhr eine 58-Jährige mit ihrem Pkw die Bayernstraße von West nach Ost. Zur gleichen Zeit befuhr ein 36-jähriger Pkw-Fahrer den Kreisverkehr an der Realschule.
Die 58-Jährige fuhr unter Missachtung der Vorfahrt des 36-Jährigen in den Kreisverkehr ein. Es kam zum Verkehrsunfall bei dem niemand verletzt wurde. Jedoch entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500,– Euro.
In diesem Zusammenhang weisst die Polizei darauf hin, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr bei entsprechender Beschilderung grundsätzlich Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen haben. Fahrzeugführer die sich innerhalb des Kreisverkehrs bewegen oder in den Kreisverkehr einfahren blinken nicht. Fahrzeugführer, die den Kreisverkehr verlassen zeigen dies rechtzeitig durch Blinken mit dem rechten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts an.